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unsere AGB

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

IT-Systemtechnik
Georg Jahn von Koslowski
Hard & Software - Netzwerktechnik - EDV-Service
Rueßstrasse 8
80997 München - Deutschland

1 Geltungsbereich

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluß zwischen dem Kunden und der IT-Systemtechnik gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Regelungen, insbesondere solche in den Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden, gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Grundsätzlich sind die AGB der IT-Systemtechnik Bestandteil des Vertrags zwischen der IT-Systemtechnik und dem Kunden, es sei denn es wurde Abweichendes in Schriftform und von beiden Vertragspartnern unterschrieben vereinbart.


2 Identität der IT-Systemtechnik und der angeschlossenen Domains

rechtsverbindliche Anschrift:

IT-Systemtechnik
Georg Jahn von Koslowski
Hard- & Software - Netzwerktechnik - EDV-Service
Rueßstrasse 8
80997 München - Deutschland

Telefon: 089 / 818 029 65
Telefax: 089 / 818 029 72

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.itsystemtechnik.de

Das Unternehmen, der Internet-Auftritt und der angeschlossene Online-Shop werden durch den Inhaber Georg Jahn von Koslowski vertreten.


3 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, verbindliche Angebote werden nur schriftlich abgegeben. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die IT-Systemtechnik zustande, wobei seitens des Kunden auf den Zugang einer Annahmeerklärung verzichtet wird (BGB § 151 Satz 1). Der Kunde wird über den Vertragsabschluss von der IT-Systemtechnik durch Zusendung einer Auftragsbestätigung informiert oder durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren. Erfolgt die Kundenbestellung auf elektronischem Wege, so bestätigt die IT-Systemtechnik den Zugang der Bestellung unverzüglich, sofern der Kunde seine eMail-Adresse hinterlassen hat per eMail. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB zugesandt.


4 Widerrufsrecht für den Verbraucher

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Ware, Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder Rücksendung ist zu richten an:

IT-Systemtechnik
Georg Jahn von Koslowski
Hard&Software - Netzwerktechnik - EDV-Service
Rueßstrasse 8
80997 München - Deutschland



Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Software, Audio- und Videoaufzeichnungen, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind. Ebenso sind vom Widerrufsrecht Waren ausgeschlossen, die nach Kunden-Spezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden.


5 Lieferung, Transport und Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das Transportunternehmen von der IT-Systemtechnik unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten oder schnellsten Versandart ausgewählt. Die Transportkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die IT-Systemtechnik berechtigt Teillieferungen zu erbringen, im übrigen nur dann, wenn es dem Kunden zumutbar ist. Lieferfristen sind unverbindlich. Schäden an der Verpackung muss der Kunde sich direkt bei der Annahme der Ware vom Transportunternehmen bestätigen lassen. Die Ware ist sofort nach Erhalt vom Kunden auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden müssen sofort dokumentiert (Photo) und schriftlich angezeigt werden.


6 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der IT-Systemtechnik sofort ohne Abzug fällig.

Die IT-Systemtechnik überlässt dem Kunden die Wahl zwischen verschiedenen Zahlungsarten. Ob die IT-Systemtechnik dem Kundenwunsch bezüglich der Zahlungsart nachkommt, ist von einer Bonitätsprüfung abhängig. Die IT-Systemtechnik behält sich das Recht vor, in Einzelfällen einen Auftrag nur gegen Zahlung per Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. Erfolgt diese Einschränkung, so wird der Kunde hierüber informiert und er hat die Möglichkeit, das neue Angebot zu den geänderten Konditionen anzunehmen oder von der Bestellung zurückzutreten.

Wünscht der Kunde die Zahlung per Lastschrift, so hat er gegebenenfalls jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur dann zu, wenn Eigenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder durch die IT-Systemtechnik schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehalten ist nur gestattet, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist die IT-Systemtechnik berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern. Für aus dieser Nichtlieferung resultierende Schäden wird nicht gehaftet.

Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden in der Weise, dass Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründet sind, ist die IT-Systemtechnik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Kunden eine angemessene Frist für die Leistung einer Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die IT-Systemtechnik zum Rücktritt von Vertrag berechtigt.


7 Eigentumsvorbehalt

Die IT-Systemtechnik behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor (Vorbehaltsware).

Falls ein Zugriff eines Dritten auf die Vorbehaltsware erfolgt, so hat der Kunde auf das Eigentum der IT-Systemtechnik an der Vorbehaltsware hinzuweisen, zudem ist er verpflichtet, die IT-Systemtechnik unverzüglich über den Zugriff schriftlich zu informieren. Die schriftliche Benachrichtigungspflicht gilt auch im Falle der Beschädigung sowie des Abhandenkommens der Vorbehaltsware. Im Falle der Pfändung ist der IT-Systemtechnik der Pfändungsbeschluss oder das Pfändungsprotokoll unverzüglich vorzulegen.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten ergänzend nachfolgende Regelungen:

Die im Eigentum der IT-Systemtechnik stehende Vorbehaltsware ist für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl, Feuer und Wasser zu versichern. Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung fristgerecht nachkommt. Forderungen, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherungsansprüche) bezüglich der Vorbehaltsware erwachsen, tritt der Kunde in der Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits jetzt an die IT-Systemtechnik ab. Diese Regelung gilt auch für die Saldoforderungen aus einem vereinbarten Kontokorrent. Die IT-Systemtechnik räumt dem Kunden das Recht ein, die genannten, an die IT-Systemtechnik abgetretenen Forderungen für Rechnung der IT-Systemtechnik im eigenen Namen einzuziehen. Die IT-Systemtechnik ist berechtigt, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen, die betroffenen Geschäftspartner des Kunden auf diesen Widerruf hinzuweisen und die Offenlegung der dem Kunden erwachsenen Forderungen zu verlangen, wenn einer der vier nachfolgend genannten Sachverhalte eintritt:

  • Der Kunde gerät in Zahlungsverzug
  • gegen den Kunden wird die Einzelzwangsvollstreckung betrieben
  • eine erhebliche Vermögensverschlechterung des Kunden ist zu verzeichnen
  • es erfolgt eine Antragstellung auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden.

Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt wird, so wird die IT-Systemtechnik Miteigentümer der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall gerät, so hat die IT-Systemtechnik das Recht, die Vorbehaltsware nach der Erklärung des Rücktritts beim Kunden abzuholen, zu diesem Zweck die Räume oder anderen Örtlichkeiten zu betreten, wo die Vorbehaltsware gelagert wird, und sodann die Ware für die IT-Systemtechnik nach eigenem Ermessen zu lagern.


8 Gewährleistung

Die IT-Systemtechnik gewährleistet, dass Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln im Sinne der Begriffsdefinition von BGB § 434 sind bzw. eine vereinbarte Beschaffenheit haben.

Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre, bei gebrauchten Produkten und bei Verträgen mit Unternehmen ist die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware an den Kunden. Ergänzend hat der Kunde ggf. Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller, die den Produkten beigefügt sind. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Kunde die Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller gegenüber diesen geltend zu machen.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB.

Ist der Kunde Verbraucher und liegt ein Mangel vor, so kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels verlangen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Ist der Kunde Unternehmer, besteht das Wahlrecht nur für die IT-Systemtechnik.
Im Rahmen des § 439 BGB kann die IT-Systemtechnik die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Wenn bei einer Reparatur die Mangelbeseitigung auch mit einem zweiten Versuch nicht gelingt, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Sofern der Mangel unerheblich oder geringfügig ist, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

Wenn sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe zeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Produkt bei Gefahrübergang mangelhaft war. Andernfalls steht es der IT-Systemtechnik frei, nachzuweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe keine Sachmängel aufwies.

Keine Gewähr übernimmt die IT-Systemtechnik für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhalter Behandlung oder durch Überbeanspruchung entstehen. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde selbst Reparaturen und Eingriffe vornimmt oder durch nicht von uns autorisierte Personen vornehmen lässt, sofern die Störung damit in Zusammenhang steht. Die IT-Systemtechnik haftet nicht für Transportschäden.


9 Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.


10 Kundendienst, Reklamationen, Beanstandungen

Bezüglich Kundendienst, Reklamationen und Beanstandungen stehen wir Ihnen Montags bis Freitags werktäglich zur Verfügung:

IT-Systemtechnik
Georg Jahn von Koslowski
Hard&Software - Netzwerktechnik - EDV-Service
Rueßstrasse 8
80997 München - Deutschland

Telefon: 089 / 818 029 65
Telefax: 089 / 818 029 72

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.itsystemtechnik.de/


11 Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der IT-Systemtechnik und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

Die vorgenannten Regelungen des Punktes 11 lassen zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde als Verbraucher im Sinne des BGB einen Kaufvertrag abgeschlossen hat und wenn die zum Abschluss des Kaufvertrages notwendigen Rechtshandlungen in dem Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kunden durch den Kunden vorgenommen wurden.


12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.




Stand: Februar 2010


 

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